Das Verfahren zum Erwerb des Siegels
1. Das Heim stellt einen Antrag und
gibt mit einem Fragebogen Auskunft über
Basisinformationen sowie bestimmte Qualitätsindikatoren z.B.:
- Konzeption der Einrichtung
- Räumliche Situation
- Personalausstattung und Qualifikation
- Medizinisch-pflegerische Versorgung
- Therapeutische Angebote
- Demenzsensible Indikatoren u.a.:
Umgang mit herausforderndem Verhalten,
freiheitsentziehende Maßnahmen, Willensbekundungen.
Auf Wunsch der Einrichtung kann auch eine Befragung der
Angehörigenzufriedenheit
durchgeführt werden.
2. Nach dieser Vorprüfung wird die Einrichtung einem
erfahrenen GerontopsychiaterIn besucht.
Vor dem Gang durch die Einrichtung stellt die Heimleitung
das Haus sowie die Konzeption vor.
Beim Rundgang werden u.a. Zimmer besichtigt, mit Mitarbeitern und
Bewohnern gesprochen, Medikamentengaben begutachtet u.a.m.
Nach der Begehung erhält die Leitung in einem Abschlussgespräch
eine erste Rückmeldung vor Ort.
3. Im Nachgang erhält das Heim ein Protokoll.
4. Im Anschluss daran entscheidet der Prüfausschuss über die
Vergabe des Qualitätssiegels. Wird das Siegel erteilt, so werden die
Prüfungsunterlagen dem Heim zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt.
5. Kann das Siegel aus Sicht des Prüfungsausschusses nicht oder noch nicht erteilt werden, so wird dies mit der Einrichtungsleitung besprochen und ggf. eine Nachbegutachtung durchgeführt.
Kosten des Siegels
Erstbegutachtung: 1.500,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
Folgebegutachtung: 900,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
Das Siegel wird alle 2 Jahre in einem vereinfachten Verfahren erneuert.